Psychosoziale Begleitung in Hannover

Finanzierung über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse

Gespräche und Stabilisierung in belastenden Krankheits- und Lebenssituationen

Pusteblume im Abendlicht – Symbol für Hoffnung und Neubeginn in schwierigen Lebenssituationen
Pusteblume im Abendlicht – Symbol für Hoffnung und Neubeginn in schwierigen Lebenssituationen

Die Leistungen können über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse (§ 45b SGB XI) in Höhe von 131 € monatlich abgerechnet werden.

 

Menschen mit Pflegegrad haben Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag der Pflegekasse. Dieser Betrag kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden.

Dazu gehören unter anderem Gespräche, psychosoziale Unterstützung und begleitende Hilfen im Alltag.

Schwere Erkrankungen, eine Krebsdiagnose oder eine belastende Lebenssituation können das Leben von einem Moment auf den anderen verändern. Neben medizinischer Behandlung benötigen viele Menschen in dieser Zeit auch Gespräche, Orientierung und eine menschliche Begleitung im Alltag.


Ich begleite Menschen mit Pflegegrad in belastenden Lebenssituationen, mit ruhigen Gesprächen, psychosozialer Stabilisierung und unterstützender Begleitung.  Schwere Erkrankungen, beispielsweise eine Krebsdiagnose, können starke emotionale Belastungen auslösen. Gespräche können helfen, Gedanken zu ordnen, Ängste einzuordnen und wieder etwas Stabilität im Alltag zu gewinnen.

Psychosoziale Unterstützung bei schweren Erkrankungen

Eine schwere Erkrankung wie Krebs, chronische Schmerzen oder andere belastende Diagnosen verändert das Leben oft grundlegend. Viele Betroffene erleben:

  • Angst vor der Zukunft

  • emotionale Überforderung

  • Einsamkeit oder Rückzug

  • Sorgen um Angehörige

  • psychische Belastung durch Behandlungen

In dieser Situation kann eine regelmäßige psychosoziale Begleitung helfen, Stabilität und Orientierung zu finden.

In Gesprächen unterstütze ich Sie dabei,

  • belastende Gedanken zu sortieren

  • neue Kraft und Perspektiven zu entwickeln

  • mit Ängsten und Unsicherheit umzugehen

  • Ihre persönliche Situation besser zu bewältigen

Unverbindlichen und kostenlosen Termin anfragen

 

Rufen Sie mich gerne an!

 

0511 / 33 76 931

Begleitung für Menschen mit Pflegegrad in Hannover

Menschen mit Pflegegrad haben oft nicht nur körperliche Einschränkungen, sondern auch seelische Belastungen durch Krankheit, Verlust von Selbstständigkeit oder soziale Isolation.

Die psychosoziale Begleitung kann zum Beispiel beinhalten:

  • regelmäßige Gespräche

  • emotionale Stabilisierung

  • Unterstützung bei Krankheitsverarbeitung

  • Begleitung bei schwierigen Lebenssituationen

  • Unterstützung für Angehörige

  • Unterstützung bei Anträgen sowie bei der Klärung von finanziellen Entlastungsleistungen (z. B. Pflegegrad, Schwerbehindertenantrag, Haushaltshilfe und weitere Ansprüche)

Nutzung des Entlastungsbetrags der Pflegekasse (§ 45b SGB XI)

Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Dieser beträgt derzeit bis zu 131 Euro monatlich und kann für Unterstützungs- und Betreuungsangebote genutzt werden.

Der Entlastungsbetrag soll pflegebedürftige Menschen im Alltag unterstützen und gleichzeitig pflegende Angehörige entlasten. Dazu gehören unter anderem Betreuungs- und Entlastungsangebote, zu denen auch psychosoziale Gespräche und Begleitung zählen können.

Für wen ist diese Begleitung geeignet?

Dieses Angebot richtet sich insbesondere an Menschen in Hannover und Umgebung, die:

  • einen Pflegegrad haben

  • an Krebs oder anderen schweren Erkrankung leiden

  • emotionale Unterstützung benötigen

  • Gespräche zur Stabilisierung wünschen

  • sich in einer belastenden Lebensphase befinden

Auch Angehörige sind herzlich willkommen.

Psychosoziale Begleitung in Hannover

Die Gespräche können je nach Situation stattfinden:

  • in meiner Praxis

  • telefonisch oder online

  • individuell abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse

Mein Ziel ist es, Menschen in schwierigen Lebensphasen ein Stück Sicherheit, Orientierung und Stabilität zu geben.

Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag

Viele Menschen mit Pflegegrad wissen nicht, dass ihnen monatlich ein sogenannter Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI zusteht. Dieser beträgt derzeit bis zu 131 Euro pro Monat und kann für Unterstützungs- und Betreuungsangebote genutzt werden.

Der Entlastungsbetrag soll pflegebedürftige Menschen im Alltag unterstützen und gleichzeitig pflegende Angehörige entlasten.

Häufige Fragen sind zum Beispiel:

 

Kann ich Gespräche über den Entlastungsbetrag nutzen?
In vielen Fällen können auch begleitende Gespräche und psychosoziale Unterstützung über diesen Betrag genutzt werden.

 

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Alle Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad (1–5) haben Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag.

 

Muss ich den Betrag jeden Monat nutzen?
Nicht genutzte Beträge können in vielen Fällen gesammelt und später verwendet werden.

 

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie diese Unterstützung nutzen können, klären wir dies gerne gemeinsam.

Begleitung für Angehörige

Nicht nur Betroffene selbst stehen unter großer Belastung, auch Angehörige erleben häufig Stress, Überforderung oder Sorgen um die erkrankte Person.

Gerade bei schweren Erkrankungen wie Krebs oder bei zunehmender Pflegebedürftigkeit verändert sich das Leben oft für die gesamte Familie.

In der psychosozialen Begleitung können Angehörige unter anderem Unterstützung finden bei:

  • emotionaler Entlastung durch Gespräche

  • Umgang mit Sorgen und Ängsten

  • Orientierung in schwierigen Situationen

  • Stabilisierung in belastenden Lebensphasen.

Auch für Angehörige kann es sehr hilfreich sein, einen neutralen Gesprächsraum außerhalb der Familie zu haben.

Wie ein Termin abläuft

Wenn Sie Interesse an einer psychosozialen Begleitung haben, können Sie sich gerne zunächst telefonisch mit mir in Verbindung setzen.

In einem ersten Gespräch klären wir gemeinsam:

  • Ihre aktuelle Situation

  • welche Unterstützung Sie sich wünschen

  • ob eine Begleitung über den Entlastungsbetrag möglich ist.

Anschließend vereinbaren wir einen Termin, je nach Situation in meiner Praxis in Hannover oder bei Ihnen zu Hause.

Beim ersten Termin verschaffen wir uns zunächst einen Überblick über Ihre Situation. Dieses Gespräch ähnelt einem Anamnesegespräch, in dem wir Ihre Wünsche, Belastungen und Ziele besprechen.

Darauf aufbauend können dann weitere Gesprächstermine individuell vereinbart werden.

Psychosoziale Begleitung in Hannover

Wenn Sie Unterstützung wünschen oder Fragen haben, können Sie sich gerne telefonisch melden oder eine Terminanfrage stellen.

Benötigen Sie zusätzlich Unterstützung bei Einkäufen, Arztterminen oder im Haushalt, finden Sie hier Informationen zur Alltagsbegleitung.