Sofern Sie beabsichtigen eine Fortbildung zu absolvieren, hat die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub den Vorteil, dass Ihr Arbeitgeber dafür, dass Sie Ihre Kompetenzen erweitern, Ihren Lohn während der Fortbildungstage weiterzahlt.
Folgende Veranstaltungen werden gem. § 10 Abs. 1 Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) anerkannt:
Fachfortbildung Psychoonkologie - Beratung und Begleitung im Krebskontext
Fachfortbildung Depressionen und Suizidalität - Herausforderung im beruflichen Kontext
In der Fachfortbildung Psychoonkologische Begleitung und Beratung in Hannover, erwarten Sie erste Berührungspunkte mit den medizinischen und psychologischen Grundlagen der Psychoonkologie.
In der Fachfortbildung Depression und Suizidalität im beruflichen Kontext, erwarten Sie medizinische und psychosoziale Grundlagen des
Störungsbildes der Depression.
Als Arbeitnehmende haben Sie einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG)