Heil- und Hilfsmittel bei Krebs

Heilmittelverordnung nach einer Krebsdiagnose

Ärztliche Verordnung von Lymphdrainage, Zweithaar und Hilfsmitteln

Auch bei Heil- und Hilfsmitteln spielt die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt eine zentrale Rolle, da diese Leistungen in der Regel ärztlich verordnet werden müssen.

  • Manuelle Lymphdrainage
    Kann insbesondere nach Operationen oder bei Lymphödemen sinnvoll sein.
    Informationen zur Verordnung finden Sie HIER

  • Zweithaar (Perücke)
    Nach Chemotherapie oder Strahlentherapie kann ein Zweithaar ärztlich verordnet werden.
    Weitere Informationen HIER

  • Hilfsmittel zur Brustversorgung nach Brustkrebs
    Dazu zählen unter anderem Brustprothesen und spezielle BHs.
    Informationen finden Sie HIER

Welche Leistungen im Einzelfall bewilligt werden, hängt von der medizinischen Notwendigkeit und den jeweiligen Vorgaben der Krankenkassen ab. Eine ärztliche Verordnung ist hierfür in der Regel Voraussetzung.