
Die Ausübung der medizinischen beziehungsweise klinischen Hypnose setzt voraus, dass der Behandler über eine entsprechende Heilerlaubnis verfügt. Medizinische Hypnose darf ausschließlich von Ärzten, psychologischen Psychotherapeuten sowie von Therapeutinnen und Therapeuten mit Psychotherapieerlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz durchgeführt werden.
Die Begriffe „Therapie“, „Hypnotherapie“ oder „Hypnosetherapie“ dürfen nur dann verwendet werden, wenn eine entsprechende Heilerlaubnis vorliegt. Im Zweifel empfiehlt es sich, sich über die Qualifikation und Hypnoseausbildung des Behandlers zu informieren und zu erfragen, wann und wo diese erworben wurde.
Eine ausführliche Anamnese ist vor jeder Hypnosebehandlung unabdingbar. Dazu gehört selbstverständlich auch der Ausschluss organischer Ursachen für die vorliegenden Symptome. Betroffene sind daher angehalten, sich vor Beginn einer Hypnose- oder Hypnosetherapie bei einem Arzt ihres Vertrauens vorzustellen.
Ziel ist es, mögliche körperliche Ursachen der Beschwerden auszuschließen und gegebenenfalls Rücksprache zu halten, ob einer Hypnose oder Hypnosetherapie medizinisch nichts entgegensteht. Hierzu kann es sinnvoll sein, ein aktuelles Blutbild erstellen zu lassen, aus dem unter anderem Leber-, Nieren- und Schilddrüsenwerte hervorgehen.
Neben den Bereichen Rauchentwöhnung mit Hypnose, Gewichtsreduktion mit Hypnose sowie Entspannung und Stressreduktion bin ich in folgenden Anwendungsbereichen der klinischen beziehungsweise medizinischen Hypnose spezialisiert:
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie folge ich dem Gebot der therapeutischen Sorgfaltspflicht. Das bedeutet, dass Hypnose oder
Hypnosetherapie nicht angewendet wird, wenn medizinische, psychische oder rechtliche Gründe dagegensprechen.
Eine Hypnosebehandlung ist insbesondere kontraindiziert bzw. wird nicht durchgeführt:
In der ersten Sitzung steht das gegenseitige Kennenlernen sowie eine ausführliche Klärung Ihres Anliegens im Vordergrund. Sie haben ausreichend Raum, Ihre Beschwerden, Fragen und Erwartungen zu schildern.
In der ersten Hypnosesitzung erfolgt:
Die meisten Anliegen lassen sich erfahrungsgemäß innerhalb von drei bis sieben Hypnosesitzungen klären. Ziel ist es, dass Sie anschließend mit erlernten Techniken auch selbstständig weiterarbeiten können. Selbstverständlich begleite ich Sie bei Bedarf auch darüber hinaus.
Im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit als Hypnosetherapeutin sind mir Qualität, Ethik und ein verantwortungsvoller Umgang mit therapeutischen Möglichkeiten besonders wichtig.
Daher versichere ich Ihnen, dass ich im Rahmen unserer Zusammenarbeit: